Dieser hatte auf seiner Internetseite Reisen mit einem befristeten Frühbucherrabatt beworben, den Preisnachlass nach Ablauf der Frist jedoch weiter gewährt. Die Verbraucherzentrale sah darin laut Informationen von Fokus.de eine Irreführung der Kunden.
Das Oberlandesgerichts Hamm konnte diesen Vorwurf nicht bestätigten. Ihr Urteil: Bei einer unerwarteten Veränderung der Marktlage dürfen Frühbucherrabatte verlängert werden. Somit profitieren Kunden künftig von der Möglichkeit, Preisnachlässe auch nach Ablauf einer angegebenen Frist zu erhalten.
