Erhalten Kunden zeitnah keine Bestätigungsmail ihres Auftrages, können Sie rechtlich gesehen davon ausgehen, dass die Buchung nicht durchgeführt wurde. So jedenfalls lautet die Aussage des ADAC-Reiserechtlers Alexander Döll auf Spiegel.de.
Demnach sei nicht der Kunde sondern das Unternehmen in der Pflicht zu beweisen, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Und das ginge nur durch einen Beleg.
Dies wüssten laut Döll jedoch nur die wenigsten, so dass sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machen, das Geld bei doppelter Abbuchung zurückzufordern. „Das Problem ist, dass die Kunden nicht wissen, was ihnen überhaupt zusteht", so der Rechtsexperte.
Abhilfe schafft hier das Luftfahrtbundesamt, das unter www.lba.de über die Rechte von Fluggästen aufklärt. So zum Beispiel, dass ihnen nach EU-Recht ab einer Verspätung von drei Stunden eine nach Flugdistanz gestaffelte Ausgleichszahlung zusteh
